Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 14.06.2007, 01:02 (vor 6376 Tagen) @ KELLOW, Ramsi

Wie ich Ihrer Erklärung entnehme, haben Sie die Direktversicherung nicht aus Einkünften gespeist, auf die Sie bereits Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt haben.

Damit unterliegen diese Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze ganz der KV-Pflicht. Bitte verwechseln Sie Ihren ehemaligen Status als Angestellter nicht mit Ihrem jetzigen Status! Wie z.B. ein Pensionär oder Selbständiger müssen Sie auf alle beitragspflichtigen Einkünfte den vollen KV-Beitrag zahlen. Allein auf Ihre Rente zahlt Ihnen die Rentenversicherung die Hälfte.
Dies hat aber nichts mit einem Arbeitgeberbeitrag zu tun, sondern ist eine reine Aktion des guten Willens der Politik! Früher mussten Rentner gar keinen eigenen Beitrag zur GKV zahlen, z.Z. zahlt die Rentenversicherung fast noch die Hälfte, aber nur in Bezug auf die Rente. In Bezug auf restliche Einkommensanteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlt die Rentenversicherung aber nichts dazu, also müssen Sie den Beitrag dafür komplett selbst zahlen. Den Pflegeversicherungsbeitrag müssen Sie eh jetzt schon ganz alleine tragen!


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