Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung (Krankenkassenrecht)

Kellow, Ramsi @, Donnerstag, 14.06.2007, 08:28 (vor 6372 Tagen) @ Thomas

Danke. Soweit verstehe ich das. Aber: Ich lag mit meinem Einkommen stets über der Beitragsbemessungsgrenze.
D.h. die Beiträge zur Direktversicherung wären ohnehin "beitragsfrei".
Diese Beiträge hätte ich also anderweitig anlegen können, z.B. in eine normale Lebensversicherung. Diese wird nicht verbeitragt. Und das ist der springende Punkt: Von einer Verbeitragung war bei Vertragsabschluss nicht die Rede, sonst hätte ich auf die Direktversicherung verzichtet.


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