Re: Kontrahierungszwang nach Heirat? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 25.09.2008, 01:27 (vor 5903 Tagen) @ Katja

Setzen Sie aber bitte die Debeka auf Anwartschaft, denn Sie werden bei einer Rückkehr nach D nach einmaligem Nutzen des Kontrahierungszwanges in keine andere deutsche PKV aufgenommen werden, außer eine andere PKV nimmt eine andere Risikoeinschätzung vor!


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