Re: Kontrahierungszwang nach Heirat? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Mittwoch, 24.09.2008, 20:55 (vor 5904 Tagen) @ Katja

Seien Sie mir nicht böse, aber Sie hätten nie die Debeka zum Kontrahierungszwang nutzen sollen, denn ohne BE weist die Debeka leider großte Lücken auf. So sind die Hilfsmittel unterversichert, d.h. 80% der Hilfsmittel, die beihilfeähig sind, werden nicht von der Debeka bezahlt! Erst der BE öffnet das Hilfsmittelkatalögchen der Debeka auf Beihilfeniveau! Kur und Reha sind mit oder ohne BE bei der Debeka faktisch nicht versichert!

Die Auslandsversicherung im BE ist für Sie irrelevant, da dieser Teil gar nicht greift. Denn Sie haben bei einer Versetzung Ihres Mannes im Ausland Ihren ständigen Wohnsitz. Ich zitiere hier den Tarif BE:
"Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat."
D.h. hier greift kein Auslandsreiseversicherungstarife, auch nicht der BE! Seien Sie mir nicht böse, aber Sie müssen schon die Bedingungen lesen und nicht dem Geschwätz von Vertretern glauben. Gut, vielleicht ist das Ihre erste Erfahrung im Leben mit Versicherungsvertretern. Diese sind leider in Deutschland oft nur mittelmäßig ausgebildet und häufig ist die Ausbildung primär auf Absatz und nicht auf das Wohl des Kunden hin orientiert! Dass das Unwissen bei der Debeka mittlerweile auch sehr häufig ist - sieht man hier im Forum - ist zudem traurig!

Damit übernimmt bei einer Versetzung ins Ausland die Beihilfe bei Ihrem Mann 50% der tatsächlichen Kosten und 70% Ihrer Kosten. Die Debeka übernimmt vertraglich bei Ihrem Mann 50% der Kosten bis zum Höchstsatz der deutschen Gebürhenordnung und bei Ihnen 30%. Die Rechnungsanteile, die darüber liegen, können von der Debeka aus Kulanz erstattet werden, müssen aber nicht, da Ihre Tarife eine Bindung auf die deutsche Gebührenordnung vorsehen. Wie sich die Debeka in diesem Fall verhält, erfragen Sie bitte direkt in der Fachabteilung in Koblenz unter Umgehung des wohl ahnungslosen Außendiensts und beharren auf einer schriftlichen Stellungnahme. Ich habe hierzu schon seltsame Schreiben der Debeka gesehen, dass die Debeka "aufgrund des bisherig guten Vertragsverhältnisses bis auf Weiteres" alles zahlt, sich aber den Widerruf vorbehält. Sollte die Debeka nicht alles zahlen, müssen Sie sich mal mit der Beihilfe unterhalten, ob diese das übernimmt. Das ist aber Dienstrecht und damit nicht mein Spezialgebiet!


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