Re: Kontrahierungszwang nach Heirat? (Krankenkassenrecht)

Katja @, Mittwoch, 24.09.2008, 10:21 (vor 5904 Tagen) @ Katja

Hallo Thomas,

ich habe noch einmal mit meinem Mann gesprochen und er sagte mir, dass er versetzt worden ist und nicht abgeordnet. Eine Abordnung erfolgt ist bis zu einem Jahr, eine Versetzung darüber hinaus. Ich weiss nicht, ob dies von Relevanz ist bzw. ob eine Versetzung einer Abordnung gleich steht.
Interessant ist noch zu wissen, inwiefern ich bei Schwangerschaft im Ausland abgesichert wäre. Ich kann mir allerdings immer noch nicht vorstellen, dass die Vertreter der PKVs "das Blaue vom Himmel" erzählen können, auch auf konkrete Nachfrage hin. Im Grunde genommen hat unser Vertreter uns bezüglich des BE-Tarifs belogen hat. Demnach ist ein Beratung wohl kaum etwas wert. In diesem Sinne einen schönen Tag.

Katja


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