Re: Kontrahierungszwang nach Heirat? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Mittwoch, 06.08.2008, 03:55 (vor 5953 Tagen) @ Katja

Die Makler haben Sie falsch informiert, da es keine Provision für das aufwendige Kontrahierungszwangsgeschäft gibt.
Grundsätzlich wirkt der Kontrahierungszwang auch nach Eheschließung - informieren Sie sich hierzu mit der Broschüre des PKV-Verbands unter www.pkv.de. Inwieweit Ihre jetzige GKV-Versicherung diesen Kontrahierungszwang blockiert bzw. diese Blockade durch die Exmatrikulation entfällt, klären Sie bitte mit der PKV Ihres Mannes. Wichtig ist, dass Sie einen Beihilfeanspruch haben.
Jedoch werden Sie in keinen Beihilfeergänzungstarif kommen sowie je nach Beihilfeträger auch keine Wahlleistungen erhalten und damit nicht den Schutz Ihres Mannes erhalten. Damit ist auch der Auslandsschutz fraglich bzw. eingeschränkt, da Ihr Mann wohl im Diplomatentarif ist. Die Beihilfe deckt aber bei einer dienstlichen Abordnung die Kosten des Gastlandes komplett, die deutschen PKVen zahlen in den Normaltarifen oft nur bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz der deutschen Gebührenordnung.
Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer PKV oder deren direkt von der PKV bezahlten Außendienst und nicht über provisionsabhängige Makler!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum