Kontrahierungszwang nach Heirat? (Krankenkassenrecht)

Katja @, Dienstag, 05.08.2008, 20:44 (vor 5954 Tagen)

Hallo,

ich bin verzweifelt, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich habe im Juli 2008 einen Bundesbeamten geheiratet und würde gern in eine private Krankenversicherung wechseln mit einem guten Auslandsschutz, da wir für 4 Jahre nach Frankreich gehen. Ich gehe mit meinem Mann mit und muß demnächst meine Studentenversicherung (gesetzlich) verlassen, danach bin ich zu 70% beihilfeberechtigt.

Leider habe ich eine Vorerkrankung. 2004 war ich in psychotherapeutischer Behandlung, bis 2007 hatte ich eine anschließende ambulante Behandlung.

Ich habe bereits mit mehreren Versicherungsmaklern gesprochen und diese meinten, dass mich niemand versichern würde, einschließlich der PKV meines Mannes.

Gibt es möglicherweise einen Kontrahierungszwang für mich wegen der Heirat bzw. wie könnte ich mich sonst weiter versichern? In die französiche Krankenkasse gehen?
Wenn es einen Kontrahierungszwang gibt, ist dieser zeitlich begrenzt?

Wie gesagt, ich bin verzweifelt und habe keine Ahnung wie es krankenkassentechnisch weitergehen soll.

Danke im Voraus.

Katje


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