Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)

Michael, Mittwoch, 29.04.2009, 13:19 (vor 5686 Tagen) @ Bodi

Für die Entscheidung, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig.

Also nicht die Deutsche Rentenversicherung. Weil die AOK mich zu denen geschickt hat.
Aber ich will ja in meinem Angestelltenverhältnis Rentenversicherung zahlen.


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