Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)
Das ist doch schonmal eine Antwort. Ich habe heute mit verschiedenen Leuten der Deutschen Rentenversicherung telefoniert und immer unterschiedliche Antworten bekommen.
Meist hat man mich auf das Formular "V027" hingewiesen (Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status). Dort wird aber immer von Auftraggeber und Auftragnehmer gesprochen. Nur bin ich ja nicht Auftragnehmer bei der Firma, sonden Angestellter.
Zudem habe ich folgende Aussage gefunden:
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (B 12 RA 15/04 R vom 23.11.2005) reicht es aus, wenn statt eines Sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt sind, wenn die Arbeitsentgelte uusammengerechnet die Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 400 Euro) überschreiten.
gesamter Thread:
- Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 11:29
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Bodi,
29.04.2009, 11:42
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 12:13
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Bodi,
29.04.2009, 12:55
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 13:05
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Bodi,
29.04.2009, 13:09
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit - Michael, 29.04.2009, 13:19
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Bodi,
29.04.2009, 13:09
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 13:05
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Bodi,
29.04.2009, 12:55
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 12:13
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Bodi,
29.04.2009, 11:42