Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)
Ich bin kein Jurist. OK.
Aber ist das Formular V027 überhaupt das richtige? Weil die 5/6 Regelung ja z.B. nicht eintritt. Mein zukünftiger Arbeitgeber hat ja mit den Einnahmen meiner Selbstständigkeit nichts zu tun.
Außerdem bin ich natürlich bei meinem Arbeitgeber Weisungsgebunden. In meinem Laden trage ich aber das alleinige unternehmerische Risiko.
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- Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 11:29
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Bodi,
29.04.2009, 11:42
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 12:13
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Bodi,
29.04.2009, 12:55
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Michael,
29.04.2009, 13:05
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Bodi,
29.04.2009, 13:09
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit - Michael, 29.04.2009, 13:19
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Bodi,
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