Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)
In der Konstellation tritt Versicherungspflicht in der GKV ein, sofern jünger als 55 Jahre.
Eine Chance in der PKV zu bleiben ist möglicherweise, mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig, also > 400 EUR zu beschäftigen. Selbständige mit mindestens einem sozialversicherungpflichtig beschäftigten Arbeitnehmer gelten grundsätzlich als hauptberuflich selbständig und damit als versicherungsfrei.
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- Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 11:29
- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Bodi,
29.04.2009, 11:42
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Michael,
29.04.2009, 12:13
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Michael,
29.04.2009, 13:05
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- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit - Michael, 29.04.2009, 13:19
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