Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)

Michael @, Mittwoch, 29.04.2009, 11:29 (vor 5686 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich bin Inhaber eines Ladengeschäftes (Einzelhandel) mit 4 geringfügig Beschäftigten (<400€).
Zudem werde ich ab dem 1.5. als Angestellter in einer Firma arbeiten. Beide Tätigkeiten sind vollkommen unabhängig voneinander.

Arbeitszeit: 10:40 (Selbstständig : Angestellt)
Verdienst: 1:3

Bin ich immer noch pflichtversichert oder kann ich mich weiter privat Krankenversichern.
Für das Angestelltenverhältnis müsste ich wahrscheinlich in die Rentenkasse einzahlen, was aber nicht weiter schlimm wäre.

Gruß
Michael


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