Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin Inhaber eines Ladengeschäftes (Einzelhandel) mit 4 geringfügig Beschäftigten (<400€).
Zudem werde ich ab dem 1.5. als Angestellter in einer Firma arbeiten. Beide Tätigkeiten sind vollkommen unabhängig voneinander.
Arbeitszeit: 10:40 (Selbstständig : Angestellt)
Verdienst: 1:3
Bin ich immer noch pflichtversichert oder kann ich mich weiter privat Krankenversichern.
Für das Angestelltenverhältnis müsste ich wahrscheinlich in die Rentenkasse einzahlen, was aber nicht weiter schlimm wäre.
Gruß
Michael
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Michael,
29.04.2009, 11:29
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Bodi,
29.04.2009, 11:42
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Michael,
29.04.2009, 12:13
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29.04.2009, 12:55
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Michael,
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- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit - Michael, 29.04.2009, 13:19
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