Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)
Nein. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist ja unstrittig.
Für die Entscheidung, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig.
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- Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit -
Michael,
29.04.2009, 11:29
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Bodi,
29.04.2009, 11:42
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Michael,
29.04.2009, 12:13
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Bodi,
29.04.2009, 12:55
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Michael,
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- Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit - Michael, 29.04.2009, 13:19
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