Re: Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)

Bodi, Mittwoch, 29.04.2009, 13:09 (vor 5686 Tagen) @ Michael

Nein. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist ja unstrittig.
Für die Entscheidung, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig.


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