Re: Definition Einnahmen bei Selbständigen (Krankenkassenrecht)
Hallo,
warum sind bei Selbständigen auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen beitragspflichtig, dagegen bei Nichtselbständigen nur die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit? Liegt darin nicht eine bedenkliche Ungleichbehandlung?
Übrigens: Wie sieht es bei sonstigen Einkünften i.S.v. § 22 EStG aus?
MfG
Wm. Bader