Definition "Einkommen" für Selbständige (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wie ist die Einkommenshöhe bei Selbständigen definiert? Die Grenze beträgt ja 360 Euro und wird wohl als Durchschnitt aus verschienen Monatseinkommen berechnet. Was ist unter Einkommen zu verstehen. Der Umsatz aus der Selbständigkeit Oder ist es der Gewinn, also Umsatz minus Kosten und eventuelle Abschreibungen, oder der zu versteuernde Betrag gemäß Einkommensteuerbescheid aus der selbständigen Tätigkeit?
Wie ist mit den Einkünften aus Kapitalvermögen? Müssen diese hinzugerechnet werden? Ist das der Betrag aus dem Einkommensteuerbescheid und zwar der Teil, der auf, in diesem Fall auf die Ehefrau, bei gemeinsamer Veranlagung entfällt? Was hat es für eine Wirkung, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermmögen zukünftig nur noch dem Mann bei gemeinser Veranlagung zugerechnet werden?
Wäre schön, wenn jemand eine Antwort hätte.
Vielen Dank
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- Definition "Einkommen" für Selbständige -
Andreas Amadeus,
27.05.2009, 11:07
- Re: Definition -
Czauderna,
27.05.2009, 12:43
- Re: Definition - Jon Dohnson, 27.05.2009, 20:44
- Re: Definition -
Andreas Amadeus,
27.05.2009, 22:54
- Re: Definition -
Stupsi,
29.06.2009, 21:29
- Re: Definition -
GKVler,
30.06.2009, 22:30
- Totzdem ungerecht! -
Andy,
16.07.2009, 20:33
- Re: Totzdem ungerecht! -
Czauderna,
16.07.2009, 20:57
- Re: Totzdem ungerecht! - Platon67, 17.07.2009, 08:20
- Re: Totzdem ungerecht! -
Jon Dohnson,
18.07.2009, 00:54
- Re: Totzdem ungerecht! - Czauderna, 18.07.2009, 15:09
- Re: Totzdem ungerecht! -
Czauderna,
16.07.2009, 20:57
- Totzdem ungerecht! -
Andy,
16.07.2009, 20:33
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GKVler,
30.06.2009, 22:30
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Stupsi,
29.06.2009, 21:29
- Re: Definition Einnahmen bei Selbständigen - William Bader, 18.10.2009, 22:16
- Re: Definition -
Czauderna,
27.05.2009, 12:43