Re: Definition (Krankenkassenrecht)

GKVler, Dienstag, 30.06.2009, 22:30 (vor 5627 Tagen) @ Stupsi

@ Stupsi

was du da schreibst, ist nicht korrekt: wenn du ein geringeres Einkommen nachweisen kannst, wird dieses geringere Einkommen auch berücksichtigt.
Wenn du deinen Einkommensteuer-Bescheid direkt bei der Kasse einreichst wenn du ihn bekommen hast, enstehen die keine Nachteile. Die Beiträge werden ab dem Folgemonat angepasst.
Nachteile entstehen dir nur dann, wenn du damit wartest - damit soll gewährleistet werden, dass die Kassen die Einkommensteuerbescheide so schnell wie möglich erhalten.

Gruß GKVler


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