Re: Definition (Krankenkassenrecht)

Andreas Amadeus, Mittwoch, 27.05.2009, 22:54 (vor 5661 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank, so langsam bekomme ich Klarheit. Zur Berechnung des Schwellenwertes wird dann der Durchschnittswert als geteilt durch 12 herangezogen.
Die Sache mit den Kaqpitalerträgen ist mir noch nicht klar. Nur die, die der Selbständigen zugeordnet sind. Kapitalerträge können doch dem einen oder dem anderen Partner bei der EK Veranlagung zugeordnet werden.
Gruß Andreas


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum