Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Samstag, 01.08.2009, 14:20 (vor 5594 Tagen) @ Joachim Röhl

die Konsequenzen von Betrug sind immer weitreichend und nicht nur auf Beitragsnachforderungen beschränkt. Es gibt z.B.auch Geld- und Freiheitsstrafen.
Das ist jedoch kein Thema des Krankenversicherungsrechts sondern des Strafrechts und daher auch nicht im Sozialgesetzbuch geregelt, sindern im Strafgesetzbuch. Um dies zu wissen, muss ich nicht googeln.

Gruß GKVler


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