Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)
die Konsequenzen von Betrug sind immer weitreichend und nicht nur auf Beitragsnachforderungen beschränkt. Es gibt z.B.auch Geld- und Freiheitsstrafen.
Das ist jedoch kein Thema des Krankenversicherungsrechts sondern des Strafrechts und daher auch nicht im Sozialgesetzbuch geregelt, sindern im Strafgesetzbuch. Um dies zu wissen, muss ich nicht googeln.
Gruß GKVler
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- Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
Thorsten M.,
30.07.2009, 12:00
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
Lord,
30.07.2009, 15:21
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
Joachim Röhl,
30.07.2009, 16:32
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
GKVler,
30.07.2009, 20:26
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
Joachim Röhl,
31.07.2009, 08:26
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
Thorsten M.,
31.07.2009, 09:10
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? - Joachim Röhl, 31.07.2009, 16:45
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
GKVler,
01.08.2009, 14:20
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Thorsten M.,
01.08.2009, 18:00
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? - GKVler, 01.08.2009, 18:42
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? - Joachim Röhl, 02.08.2009, 06:58
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Thorsten M.,
01.08.2009, 18:00
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? - gast, 03.08.2009, 10:03
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Thorsten M.,
31.07.2009, 09:10
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
Joachim Röhl,
31.07.2009, 08:26
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
GKVler,
30.07.2009, 20:26
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
Joachim Röhl,
30.07.2009, 16:32
- Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? -
Lord,
30.07.2009, 15:21