Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Donnerstag, 30.07.2009, 20:26 (vor 5596 Tagen) @ Joachim Röhl

...wenn man schon mit Paragrafen um sich wirft, sollte man sich auch damit auskennen....

der genannte § bezieht sich darauf, dass jemand nach Deutschland einwandert (= sich also in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches = Deutschland begibt), mit dem Ziel dann krankenversichert zu sein.

Personen, die schon seit längerem in Deutschland leben sind nicht betroffen

Gruß GKVler


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