Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 30.07.2009, 16:32 (vor 5596 Tagen) @ Lord

Solltest dennoch sehr vorsichtig sein, denn wenn so ein äußerst scharfer Hund den Antrag auf Familienversicherung prüft, schwebt immer die Gefahr im Raum, daß der plötzlich meint hier würde vorsätzlich optimiert und die Solidargemeinschaft müsse wieder einmal mal Dank seines Handelns geschützt werden.. http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_5/__52a.html


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