Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 31.07.2009, 08:26 (vor 5595 Tagen) @ GKVler

Das ist sicher der schärfste in dieser Konstellation anzuwendende Paragraf des SGB, den beispielsweise hier in Berlin eine seit über zwei Jahren verheiratete zugereiste Türkin spüren mußte durch den faktischen Rausschmiß aus der Familienversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen überprüfen nämlich regelmäßig auch durch Ihre Fragebögen, ob eine Familienversicherung weiterhin noch Berechtigung hat. Die Konsequenzen bei Unwissen oder Betrug sind sehr weitreichend vom Fingerzeig bis zur Beitragsnachforderung für vier bzw. in Extremfällen sogar auf dreissig Jahre. Dir zuliebe mal keine Quelle -> selbst googeln


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