Re: Barmer und TK mit tiefroten Zahlen (Gesetzliche Krankenkassen)

Bodi, Montag, 24.08.2009, 12:25 (vor 5571 Tagen) @ Platon67

Eine vom Arzt verschriebene Anti-Baby-Pille ist bereits steuerlich absetzbar, soweit der zumutbare Eigenanteil bei den außergewöhnlichen Belastungen überschritten wird.
Ähnliches gilt für andere Leistungen, die von der Kasse grundsätzlich nicht mehr erstattet werden, wie etwa Brillen und Kontaktlinsen.
Letzlich trägt der Fiskus die Kosten aber nur in Höhe des individuellen Steuersatzes, also zwischen 0 und maximal ca. 45%. Wer die zumutbare Eigenbelastung aber nicht überschreitet oder dessen zu versteuerndes Einkommen im Bereich des Grundfreibetrages liegt, geht leer aus.


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