Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

jan, (vor 7288 Tagen) @ Olaf

ich glaube es gibt eine rechtliche handhabe und sogar irgendwelche urteile...
Ich weiss nur dass grundsätzlich bei selbstständigen der höchstbeitrag angenommen wird, es sei denn mann kann ein nierdrigeres einkommen "nachweisen"

Als Nachweis gilt m.E. nur der Einkommenststeuerbescheid.

Solltest du einen Einkommensstuerbescheid auf Anforderung nicht zusenden, kann/muss die Krankenkasse die Höherstufen wenn du nicht den Mindestbeitrag zahlst.

jan


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion