Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
Aus Ihren Ausführungen schließe ich, das der einkommenssteuerbescheid zumindest für 2003 jetzt vorliegt.
Dann ist dieser bei der KK einzureichen und wie Daniel schon sagte, erfolgt dann eine Nachberechnung aus dem Bruttobetrag, auch rückwirkend.
und um die Frage ob sie mit Nachzahlungen rechnen müssen kurz zu beantworten: Ja.