Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo lieber Olaf,
bei 6000 EUR Monatseinkommen brauchen Sie gar keinen Steuerbescheid vorlegen, da Sie die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben.
Sie zahlen Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze
(2006: 3562,50 EUR monatlich / 42750 EUR jährlich).
Daniel Born