Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
nur wenn der Beitragsbescheid damals unter vorbehalt erstellt wurde ansonsten erfolgt die neuberechnung ab 01. des Folgemonats nach Ausstellung des Einkommenssteuerbescheides.
Natürlich könnte man, wenn die Krankenkasse wenigstens jedes Jahr nachgefragt hat, unterstellen, dass man künstlich den Beitrag niedrig gehalten hat obwohl man schon wusste dass die laufenden Einnahmen die damals angegebene Einnahme "stark" übersteigt.
z.B. anstelle von 1800 waren es in wirklichkeit 3600 € monatlich.
Dann würde ich als Krankenkasse wegen Täuschung Beiträge nachfordern aber wenn es "nur" im Schnitt ca 200 € mehr wären....
Jan