Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

Daniel Born @, (vor 7292 Tagen) @ Olaf_Brecht

Hallo Herr Brecht,

als Selbständiger müssen Sie jährlich Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen und dann würde
aus dem Bruttobetrag des Steuerbescheides eine
Nachzahlung erfolgen.

Ein gutes neues Jahr
wünscht

Daniel Born


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