Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Herr Brecht,
als Selbständiger müssen Sie jährlich Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen und dann würde
aus dem Bruttobetrag des Steuerbescheides eine
Nachzahlung erfolgen.
Ein gutes neues Jahr
wünscht
Daniel Born