Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7008 Tagen) @ Norbert

Wie bin ich denn als Promotionsstudent krankenversichert?

Auch als Promotionsstudent gelten die in der Studentenversicherung allgemein üblichen Regelungen (Altersgrenzen, einheitlicher Studentenbeitrag bei allen gesetzlichen Krankenkassen usw.). Wenn Du schon während Ihres bisherigen Studiums gesetzlich versichert warst (wovon ich auf Grund Deiner bisherigen Schilderungen ausgehe), dann kennst Du diese Regelungen ja schon.

Muss ich mich trozdem ALG2 beantragen?

Als Student darf kein ALG II bezogen werden. Hier gibt es nur die Möglichkeit des Bafög-Bezuges, evt. verbunden mit ergänzender Nebenerwerbstätigkeit.

Wie bin ich in der Zwischenzeit versichert?

Im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Das hierbei zu Grunde gelegte Mindesteinkommen beträgt 816,67 EUR (selbst dann, wenn es im Einzelfall real unterschritten wird).

Gruß
Elgin


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