Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Elgin,
Das Bundessozialgericht hat bereits in seinem Urteil vom 23.03.1993 12 RK 45/92 entschieden, das ein Promotionsstudium nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört. Demnacxh gehöreen Promotionsstudenten auch nicht mehr zu den "ordentlich" studierenden im Sinne der Sozialversicherung sodass die Krankenversicherung der Studenten nicht greift.
Master und Bacherlor Studiengänge zählen dagen als sogenannte Aufbaustudiengänge bislang noch nicht unter diese Regelung
Auch als Promotionsstudent gelten die in der Studentenversicherung allgemein üblichen Regelungen (Altersgrenzen, einheitlicher Studentenbeitrag bei allen gesetzlichen Krankenkassen usw.). Wenn Du schon während Ihres bisherigen Studiums gesetzlich versichert warst (wovon ich auf Grund Deiner bisherigen Schilderungen ausgehe), dann kennst Du diese Regelungen ja schon.
Diese Ausage von Frau Fischbach ist einfach nur falsch. s. obige Ausführungen.