Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)
Sofern Du mindestens 25 Jahre alt bist (wovon ich ausgehe, denn ein Studium dauert ja seine Zeit) und auch nicht zu vermögend bist (Bedürftigkeitsprüfung), erhältst Du elternunabhängiges Arbeitslosengeld II (inkl. Übernahme der Wohnungskosten bei "angemessenem" Wohnraum). Weil die Leistungsgewährung frühestens ab dem Tag der Antragstellung erfolgt, tust Du gut daran, Dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit umgehend bei der für Dich zuständigen örtlichen Arbeitsagentur oder - bei Optionskommunen, von denen es nur sehr wenige gibt - bei den dort zuständigen Ämtern zu melden. Dabei wirst Du dann von der Arbeitsagentur bzw. der Optionskommune gesetzlich pflichtversichert. Sofern die Mitgliedschaft bei Deiner bisherigen Krankenkasse noch keine 18 Monate gedauert hat oder Du Deine dortige, über 18-monatige Mitgliedschaft bisher nicht fristgerecht gekündigt hast, ist diese Kasse weiterhin für Dich zuständig (die Krankenkasse ist im Antragsforumular auf Arbeitslosengeld II ebenso einzutragen wie die Versichertennummer).
Gruß
Elgin