Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Björn, (vor 7008 Tagen) @ Norbert

Promotionsstudenten gelten nicht mehr als "ordentlich" studierende. EIne Versicherungspflicht als Student mit ca 55 € Beitrag ist daher nicht möglich.

Als Promotionsstudent kann man sich nur, sofern man die Vorraussetzungen erfüllt freiwillig versichern, Kosten je nach Einkommen mindestens jedoch ca 120 €.


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