Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)
Promotionsstudenten gelten nicht mehr als "ordentlich" studierende. EIne Versicherungspflicht als Student mit ca 55 € Beitrag ist daher nicht möglich.
Als Promotionsstudent kann man sich nur, sofern man die Vorraussetzungen erfüllt freiwillig versichern, Kosten je nach Einkommen mindestens jedoch ca 120 €.