Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)
Promotionsstudenten gelten nicht mehr als "ordentlich" studierende. EIne Versicherungspflicht als Student mit ca 55 € Beitrag ist daher nicht möglich.
Seit wann das? Ist dies nicht - wie allgemein bei Studenten - vom Unterschreiten einer Altersgrenze abhängig? Oder ist in der GKV etwa generell nur das Erststudium maßgeblich (Wie verhält es sich denn dann mit Master- und Bachelor-Studiengängen - denn immer mehr Hochschulen gestalten ja ihre Studiengänge nach angelsächsischem Vorbild in Form von Stufenmodellen)?
Gruß
Elgin