Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7008 Tagen) @ Björn

Promotionsstudenten gelten nicht mehr als "ordentlich" studierende. EIne Versicherungspflicht als Student mit ca 55 € Beitrag ist daher nicht möglich.

Seit wann das? Ist dies nicht - wie allgemein bei Studenten - vom Unterschreiten einer Altersgrenze abhängig? Oder ist in der GKV etwa generell nur das Erststudium maßgeblich (Wie verhält es sich denn dann mit Master- und Bachelor-Studiengängen - denn immer mehr Hochschulen gestalten ja ihre Studiengänge nach angelsächsischem Vorbild in Form von Stufenmodellen)?

Gruß
Elgin


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