Re: Beitragsnachzahlung an GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
schade, daß keiner auf den Kern meiner Frage eingeht.
Die Einstufung im ersten Jahr fiel höher aus als meine tatsächlichen Einkünfte. Unter dieser Voraussetzung ist ja erst mal mit keiner Nachzahlung zu rechnen.
Die GKV unterstellt aber in einzelnen Monaten höhere Einnahmen als der Durchschnitt (was ja logisch ist, da ja die Einnahmen von Monat zu Monat schwanken). Und für diese einzelnen Monate verlangt sie jetzt nachträglich höhere Beiträge, obwohl andere Monate deutlich unter der Mindestbemessungsgrenze liegen.
Darf die GKV das?
MfG
Mario