Re: Beitragsnachzahlung an GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

Mario @, (vor 6931 Tagen) @ Udo B.

Hallo Udo,

danke für Deine Antwort.

Der Knackpunkt ist, daß in 2005 mein Einkommen auf die Mindestbemessungsgrenze von 1811,25 Euro geschätzt wurde, tatsächlich aber mein monatliches Einkommen nur durchschnittlich ca. 1770,- Euro betrug. Mein Einkommen ist also niedriger als in 2005 geschätzt.

Meine Krankenkasse pickt sich nun einzelne Monate raus, in denen sie mir höhere Einnahmen unterstellt.

Die Rechnung sieht so aus:
März bis August - 2368,20 Euro monatlich (ÜG + durchschn. Jahreseinnahme)
Sept.- Dezember - 864,20 Euro monatlich (durchschn. Jahreseinnahme)

In den ersten Monaten meiner Selbstständigkeit habe ich aber kaum eigene Einnahmen verzeichnen können.

Meine Frage ist:
Darf die GKV generell einzelne Monate im Jahr mit höheren Einnahmen einschätzen und im nachhinein Beitragsnachzahlungen für diese Monate verlangen? Oder zählt immer nur der Jahresdurchschnitt?

Gerade bei meiner ausgeübten Tätigkeit ergeben sich Situationen, in denen ich manchmal 2 Monate gar nichts verdiene oder sogar einen negativen Salto im Monat vorweisen kann (Materialkauf, etc.), in anderen Monaten bekomme ich mal 4000,- Euro auf einen Schlag überwiesen. Durchschnittlich wären das pro Monat 1334,- Euro Einkommen, lt. GKV müsste ich aber für die ersten 2 Monate den Mindestbetrag, für den dritten Monat den vollen Beitragssatz bezahlen?!

Kann mir jemand sagen, ob diese Beitragsnachberechnungen üblich sind? Gibt es Gesetzestexte, die auf dieses Thema eingehen?

MfG
Mario


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion