Re: Beitragsnachzahlung an GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

Udo B., (vor 6931 Tagen) @ Mario

Beitragspflichtig ist in der Regel alles, was dem Versicherten als Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Wenn der Beitragsbescheid unter Vorbehalt erstellt wurde, dann ist später stets mit Nachforderungen zu rechnen, wenn ein zu geringes Einkommen geschätzt wurde. Aber sehn wir das mal positiv. Wenn von vornherein ein zu hohes Einkommen geschätzt worden wäre, dann gibt es bei der späteren Feststellung eines niedrigeren Einkommens keine Erstattung.
Guten Rutsch in 2007.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion