Re: Beitragsnachzahlung an GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die Einstufung im ersten Jahr erfolgt immer unter Vorbehalt, da das Einkommen nur geschätzt werden kann. Danach ist immer der letzte Steuerbescheid maßgebend.
Insofern wurdest Du vielleicht schlecht beraten - rechtlich machen kannst Du nichts. Guck Dir doch Deine erste Beitagsmitteilung noch mal genau an.
LG, S.