Unterschiede in der ärztl. Behandlung bei GKV-Versicherten (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 6918 Tagen) @ Thomas

Lt. dem SGB V dürfen Ärzte - theoretisch - keine Behandlungsunterschiede zwischen den Versicherten unterschiedlicher Krankenkassen machen. Die Wirklichkeit sieht jedoch nicht selten grundlegend anders aus:

Weil Ersatzkassen den Ärzten teilweise deutlich höhere Vergütungen zahlen als Primärkassen (Höhe der an die Kassenärztliche Vereinigung zu zahlenden Kopfpauschalen, höhere Punktwerte, außerbudgetäre Vergütung von Vorsorgeuntersuchungen und Sonderleistungen, etc.), erhalten Ersatzkassenpatienten oftmals eher einen Behandlungstermin als Primärkassen-Versicherte und werden nicht so selten qualitativ etwas besser behandelt (mehr Zeit für den Patienten, größere Behandlungsintensität; und die nach oben hin teils höher bemessenen Budgets bei den Ersatzkassen erlauben dem Arzt beispielsweise, etwas höherwertige Medikamente zu verschreiben). Während Primärkassen-Versicherte kurz vor Quartalsende nicht selten auf den Beginn des nächsten Quartals vertröstet werden - soweit es sich nicht um eine schlimme Akuterkrankung handelt, erhält der Ersatzkassenpatient auch am Quartalsende meist immer noch einen "normalen" Termin. Ich selbst habe es als ehemaliges Mitglied mehrerer Primärkassen und heutiges Mitglied einer größeren Ersatzkasse bereits am eigenen Leib erfahren.

Gruß
Elgin


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