Pflegeversicherung und Witwenpension (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 17.06.2016, 14:10 (vor 3080 Tagen) @ derKVProfi

Oder ganz vereinfacht ... ihre Wortwahl und ihre rechtlichen und juristischen Defizite verhindern mutmaßlich eine Lösung!

Zum Beispiel ... bei pflege nach SGB XI ist IMMER das Sozialgericht zuständig und nicht das Verwaltungsgericht, dass ja bei Beihilfe zuständig wäre ...

Sie haben welche Klage mit welchen Anträgen gestellt und was wurde entscheiden ...

Sie brauchen Hilfe ... und vor allem jemanden, der Ihnen mal Klartext an den kopf schmeißt!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum