Pflegeversicherung und Witwenpension (Gesetzliche Krankenkassen)

lori1, Sonntag, 05.06.2016, 23:29 (vor 3091 Tagen) @ RHW

Bundesland ist Niedersachsen, NBHVO und §80 Beamtengesetz; die Einzugsstelle zieht die Beiträge zur GPV aus meinen beiden Renten aus meiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit und aus der Witwenpension ein.SGB XI §28 Abs 2 kann man mehrdeutig auslegen, da steht "Anspruch auf Beihilfe", den hat auch die Ehefrau mit dem abgeleiteten Anspruch.


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