Pflegeversicherung und Witwenpension (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 06.06.2016, 18:25 (vor 3090 Tagen) @ lori1

Hallo lori,

Witwen eines niedersächsischen Beamten haben einen eigenen Beihilfeanspruch (der Verstorbene kann ja keine Beihilfe mehr beantragen). Die soziale Pflegeversicherung zahlt 50% der Leistungen (und berechnet 50% der normalen Beiträge).

Die Beihilfestelle ist nach § 36 BVO-NS verpflichtet, die anderen 50% zu erstatten.

http://www.beihilfevorschriften.de/ns_bvo_paragraf_36

Kosten, die über die 50%+50%-Sätze der Pflegeversicherung hinausgehen, trägt die Witwe.

Diese Regelungen beziehen sich nur auf Leistungen der Pflegeversicherung. Für Leistungen der Krankenversicherung gelten andere Regelungen.

Gruß
RHW


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