Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 22.02.2014, 14:28 (vor 3926 Tagen) @ Steinbock


Czauderna hat das schon richtig auf den Punkt gebracht!


Sicher hat er dies. Was ich seinem Text entnehme sollten wir die Fragen hier im Forum beantworten.

Aber nach deiner Meinung ist dies ja nicht erlaubt, oder ruderst Du jetzt zurück ?

Nun, ich werde es nicht noch einmal ausführen, wie Fragen zu stellen wären und wie man sie beantworten kann! Davon abgesehen kann ich als Versicherungsberater sehr viel weiter gehen, als irgendeine annonyme Privatperson ohne Haftung!


Und jeder kann das hier überprüfen, dass Du auftauchst und mich beschimpfst und meine Antworten in Zweifel stellst.


In welcher meiner Antworten habe ich dich beschimpft?
Allerdings habe ich darauf hingewiesen, dass einige deiner Antworten falsch sind!

Nein, meine Antworten waren nicht falsch und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fragestellung immer korrekt!


Aber das ist ja nun einmal Unsinn! Also, was soll ich hier in dieser Fragestellung denn an falschen Antworten gegeben haben?


Meinst Du, ich schreibe dir hier noch einmal alle deine falschen Antworten auf ?

Wenn man das jemanden unterstellt, dann sollte man das auch belegen. Also: ich warte auf die Beweise der Aussage, dass ich falsche oder fehlerhafte Antworten gegeben habe.

Manchmal kommt es auch auf die Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer an. Also könnte es hier auch Abweichungen geben und somit kann man nie alles in Abrede stellen was andere schreiben.
Dies solltest Du dir mal merken.

In Bezug auf welche Fragestellung wären unterschiedliche Annahmerichtlinien von Bedeutung gewesen? Ich kann mkich hier an keine einzige Fragestellung erinnern, die sich auf möglicherweise unterschiedliche Annahmeregelungen eines privaten Versicherers bezogen haben!


Und nun noch einmal eine abschließende Frage:
Bist Du wirklich als Versicherungsberater mit Anmeldung bei der IHK tätig? Oder bist Du nur als Mitarbeiter für einen Versicherungsberater tätig?

Sehr gerne: steht doch im Impressum der Internetseite des Versicherungsberaters. Es ist eine juristische Person und ich Teil der Geschäftsleitung. Aber selbst wenn ich nur einfacher Mitarbeiter wäre, dann würde ich dennoch die Tätigkeit des Versicherungsberaters ausüben, wenn ich es für den Versicherungsberater, der ja eine juristische Person ist, tätig bin und in seienm Namen zum Beispiel die Beiträge verfasse!

Das muss man sich analog eines Mitarbeiters der gesetzlichen Krankenkasse sehen, vor dem ein Kunde sitzt und einen rechtlichen Rat zum Sozialgesetzbuch erbittet. Der Mitarbeiter ist ja an für sich auch keine eigenständige Krankenkasse! Erteilt aber die rechtliche Auskunft im namen der Krankenkasse für die er tätig ist!

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