Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 20.02.2014, 03:51 (vor 3928 Tagen) @ Steinbock

dies geht auch heute noch, allerdings nur noch unter bestimmten Vorraussetzungen.

Gruß vom Steinbock


Richtig, lieber Steinbock - und eben nicht im angefragten Fall!


Wirklich - Bitte um entsprechende Rechtsquelle!

Nun, der angefragte Fall:

"Angenommen man ist PKV versichert und man nimmt aus diversen Gründen eine Anstellung an bei der man weniger verdient, als bei der vorherigen, und somit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. "

Und nun kann man § 8 SGB V lesen und stellt fest, dass es für diesen Fall kweine Befreiungsmöglichkeit gibt.

Nur wenn die JAEG das Einkommen überholt, nicht wenn das Einkommen die JAEG unterholt!

Sie wollen Rechtsquellen - belegen Sie doch einmal Ihre Aussage mit einer Rechtsquelle!

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