Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Donnerstag, 20.02.2014, 11:08 (vor 3928 Tagen) @ derKVProfi

Wirklich - Bitte um entsprechende Rechtsquelle!


Nun, der angefragte Fall:

Angenommen man ist PKV versichert und man nimmt aus diversen Gründen eine Anstellung an bei der man weniger verdient, als bei der vorherigen, und somit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Und nun kann man § 8 SGB V lesen und stellt fest, dass es für diesen Fall kweine Befreiungsmöglichkeit gibt.

Nur wenn die JAEG das Einkommen überholt, nicht wenn das Einkommen die JAEG unterholt!

Ist schon komisch, dass solch ein Experte wie Sie, gleich nach dem Absatz 1 aufhört zu lesen.

Wie wäre es denn z.B. mit Absatz 3


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum