Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 14:20 (vor 3930 Tagen) @ derKVProfi

Sehr geehrter "KVProfi ?",

In dem Fall müssen Sie Mitglied einer GKV werden. Sie sind dann versicherungspflichtig und es gibt kein Befreiungsrecht für Sie.

Ist es denn tatsächlich so ?

Oder gibt es nicht auch den § 8 SGB V, der besagt dass man sich von der GKV-Pflicht unter bestimmten Vorraussetzungen befreien lassen kann.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/8.html

Auch ist uns das Alter des Fragenden nicht bekannt und somit könnte auch das Alter von 55 Jahren eine Rolle spielen, denn ab 55 ist kein Wechsel mehr in die GKV möglich.


Die Pkv können Sie dann außerordentlich kündigen, müssen es aber nicht.

Und was soll dies bringen, außer dass man doppelten Beitrag zahlt.

Führen Sie die PKV parallel fort sollten Sie aber die vertraglichen Obliegenheiten beachten.

Verraten Sie bitte auch noch welche Obliegenheiten Sie meinen!

Beste Grüße!
Steinbock


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