Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 20.02.2014, 15:59 (vor 3928 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Nein, nicht zu 100% es gibt sehr wohl den § 8 Abs. 3. Aber das war hier eben nicht Gegenstand der Frage!

das war die Frage:

Angenommen man ist PKV versichert und man nimmt aus diversen Gründen eine Anstellung an bei der man weniger verdient, als bei der vorherigen, und somit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Von 50% und weniger im Sinne des 8.3. lese ich hier nichts. Weniger verdienen, als vorher bedeutet nicht weniger arbeiten und schon einmal gar nicht 50% oder mehr weniger arbeiten. Rein fiktiv und theoretisch könnte das natürlich auch gemeint sein, aber wo steht es in der Frage? Da steht eben etwas anderes!

Man beantwortet Fragen so wie sie gestellt sind! Wenn die Menschen etwas anderes meinen, als sie sagen, dann sollen sie sich eben mehr Mühe bei der Fragestellung geben. Nur dann sind wir meilenweit in der Rechtsberatung!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum