Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 02.04.2013, 20:20 (vor 4252 Tagen) @ ratte123

Hallo,
nein, nicht falscher Hals, falsch gelesen pflicht- und freiwillig versichert falsch rum gelesen - nachgehender Leistungsanspruch stimmt natürlich hier und deshalb auch die neue Bindungsfrist und (leider) keiner Möglichkeit die Lücke jetzt noch mit einer freiwilligen Versicherung zu füllen - sorry.
Gruss
Czauderna


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