Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Wolke1980, Montag, 01.04.2013, 00:22 (vor 4254 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
danke für die Antwort.
Ich war dazwischen 1 Monat arbeitslos und habe Arbeitslosengeld erhalten. Davon war ich 1 Woche für Arbeitslosengeld gesperrt, weil ich die Frist versäumt hatte, mich beim Arbeitsamt zu melden vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Und direkt nach dem Monat mit Arbeitslosengeld folgte dann die freieillige Versicherung.
Viele Grüße und frohe Ostern!


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