Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Dienstag, 02.04.2013, 20:08 (vor 4252 Tagen) @ Czauderna

also ist es vollkommen korrekt und entspricht dem Gesetz, dass jemand ohne Krankenversicherungsschutz ist - ich meine, es könnten ja nicht nur zwei Wochen sondern auch zwei Monate gewesen sein oder sogar noch mehr?
Wenn das so ist, wo steht das und vor allem, warum gibt es dann
diese Endlosdiskussionen um Beitragsnachforderungen ?

Czauderna

Hallo,

ich glaube hier hast du was in den falschen Hals bekommen. Im vorliegenden Fall geht es um eine Woche und hier besteht nun mal ein nachgehender Leistungsanspruch. Deshalb ist hier die Versicherung nach § 5/1/13 SGB V nicht durchzuführen, da hier eine anderweitige Absicherung vorlag. Wenn die Lücke mehr als einen Monat beträgt sieht die Rechtslage natürlich anders aus.

MfG
ratte1


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum