Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 02.04.2013, 07:53 (vor 4253 Tagen) @ Wolke1980

Hallo,
der Termin für die freiwillige Weiterversicherung, der ist rum - das waren nur drei Monate, aber da es in Deutschland die Pflicht zur Versicherung gibt, dürfte meines Erachtens die Kasse die Versicherung nach § 5 Abs. 13 SGB V nicht verweigern.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum