Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 02.04.2013, 19:51 (vor 4252 Tagen) @ ratte123

Hallo,

also ist es vollkommen korrekt und entspricht dem Gesetz, dass jemand ohne Krankenversicherungsschutz ist - ich meine, es könnten ja nicht nur zwei Wochen sondern auch zwei Monate gewesen sein oder sogar noch mehr?
Wenn das so ist, wo steht das und vor allem, warum gibt es dann
diese Endlosdiskussionen um Beitragsnachforderungen ?
Die 3-Monatsfrist ist abgelaufen, das ist klar .
Gruss
Czauderna


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